Wir gehören aufs Dach.
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Wussten Sie, dass...:

...sich regelmäßige Dachkontrolle lohnt?
Verursacht ein herabfallender Dachziegel einen Schaden, muss der Eigentümer des Daches nicht automatisch haften. ARAG Experten verweisen auf ein Urteil des Oberlandesgerichtes Düsseldorf. Im betreffenden Fall hatte ein herabstürzender Ziegel ein Auto beschädigt, worauf der Halter des Fahrzeuges auf Schadenersatz klagte. Die Klage wurde jedoch abgewiesen, da der Hauseigentümer nachweisen konnte, dass das Dach regelmäßig von einem qualifizierten Dachdeckerbetrieb einer Sichtkontrolle unterzogen wurde.
Sprechen Sie mit uns über Ihren Dach-Wartungsvertrag!

Flachdach undicht, aber wo?

...Wasser geht häufig ungewöhnliche Wege. So ist die Stelle an der die durchdringende Feuchtigkeit erkannt wird häufig weit entfernt von der eigentlichen Schadstelle in der Abdichtung. Was nun? Alle Dachbahnen entfernen? Nein! Zum Glück gibt es technische Leckortungsgeräte, die zusammen mit unserer Erfahrung ein schnelles Auffinden der undichten Stelle ermöglichen.
Sprechen Sie uns an, wenn Ihr Flachdach undicht ist.